Zukunft der Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen
Das Landesarbeitsministerium hat den Förderstopp für Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen zum 30.9.2008 im Frühsommer 2007 per Erlass verkündet. Somit wird die Förderung über Landesmittel im Rahmen der EU-kofinanzierten zielgruppenorientierten Landesarbeitsmarktpolitik auslaufen. Den Trägern wurde eine Verständigung mit den zuständigen ARGEN und Optionskommunen über eine zukünftige Einbindung der Beratungsleistungen nach dem SGB II und in die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik vor Ort angeraten. Dabei war schon zu diesem Zeitpunkt klar, dass §16 Abs 2 SGB II (Psychosoziale Beratung, etc) nur individuelle Leistungen vorsieht, mithin eine institutionelle Finanzierung nach dem SGB II nicht möglich ist. Bliebe nur eine Förderung durch die Kommunen und Kreise, die aber aller Orten durch Nothaushalte und Haushaltssicherungskonzepte über wenig bis keinen Spielraum verfügen um neue Aufgaben zu übernehmen.
Die politische Debatte im Landtag hat deutlich gezeigt, dass die CDU/FDP Mehrheit nicht den Willen hat, diese Entscheidung des Ministeriums durch eine politische Entscheidung zu korrigieren. Damit stellt sich für die ca. 100 Träger von 75 Arbeitslosenzentren und von 65 Arbeitslosenberatungsstellen die Frage nach ihrer Zukunft. Fest steht aus unserer Sicht: die von Arbeitslosigkeit bedrohten oder betroffenen Menschen und ihre Familien sind auf unabhängige, sachkundige und engagierte Beratung und Unterstützung sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe angewiesen.