Wer steuert in Zukunft die kommunale Sozial- und Arbeitsmarktpolitik?
Nach dem Urteil des BVerfG vom 20.12. 2007 müssen die ARGEn nach dem SGB II spätestens Ende des Jahres 2010 aufgelöst und durch ein anderes, Grundgesetz konformes Trägermodell ersetzt werden.
Das klingt nach schrecklich trockener Materie. Aber bevor Ihr aufhört weiter zu lesen, kurz drei Gründe warum Ihr Euch aus unserer Sicht vor Ort damit beschäftigen solltet: Mit dieser Entscheidung werden die Weichen gestellt,
- wer in Zukunft für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zuständig ist, die Bundesagentur für Arbeit (BA) alleine oder Ihr in den Kommunen oder doch beide in einem neuen Rechtskonstrukt.
- ob zentraler Einkauf von arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmen die Regel wird oder ob der regionale Bezug, die örtlichen Gegebenheiten eine Rolle spielen.
- ob die Kommunen finanziell erneut vom Bund geschröpft werden.
Und weil diese Entscheidung für Euch vor Ort wesentlich ist, wollen wir mit Euch diskutieren.