Wer steuert in Zukunft die kommunale Sozial- und Arbeitsmarktpolitik?

Nach dem Urteil des BVerfG vom 20.12. 2007 müssen die ARGEn nach dem SGB II spätestens Ende des Jahres 2010 auf­gelöst und durch ein anderes, Grundge­setz konformes Trägermodell ersetzt wer­den.

Das klingt nach schrecklich trockener Materie. Aber bevor Ihr aufhört weiter zu lesen, kurz drei Gründe warum Ihr Euch aus unserer Sicht vor Ort damit beschäf­tigen solltet: Mit dieser Entschei­dung werden die Weichen gestellt,

     

  1. wer in Zukunft für die Arbeitsmarkt- und So­zialpolitik zuständig ist, die Bundes­agentur für Arbeit (BA) al­leine oder Ihr in den Kommunen oder doch beide in ei­nem neuen Rechtskonstrukt.
  2. ob zentraler Einkauf von arbeits­markt- und sozialpolitischen Maß­nahmen die Regel wird oder ob der regionale Bezug, die örtlichen Gegebenheiten eine Rolle spielen.
  3. ob die Kommunen finanziell erneut vom Bund geschröpft werden.
  4.  

Und weil diese Entscheidung für Euch vor Ort wesentlich ist, wollen wir mit Euch diskutieren.