Vom betreuten Wohnen zum inklusiven Gemeinwesen

Ende 2008 wurde im Bundestag die UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Die Inhalte dieser Übereinkunft stellen einen Meilenstein in der Behinderten- und in der Rechtspolitik dar. Denn mit der Ratifizierung verpflichten sich die Vertragsstaaten, andere Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Hierzu gehören viele Lebensbereiche. Wir wollen uns auf dieser Veranstaltung mit dem Ausschnitt des Lebens und Wohnens befassen. Die Verwirklichung dieser Rechte erfordern hier in Deutschland und in NRW noch viele Aktivitäten, so zum Beispiel das Wunsch und Wahlrecht über den eigenen Lebensort. In NRW liegt die Zuständigkeit für das Wohnen der Menschen mit Behinderungen - sowohl ambulant als auch stationär - in den Händen der Landschaftsverbände. In den letzten sieben Jahren wurde der weitere Anstieg stationärer Wohnheimplätze begrenzt und der Ausbau des ambulanten selbständigen Wohnen gefördert. Auch müssen vielerorts die unterstützenden Angebote wie Beratung, Arbeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Tages- und Begegnungsangebote entsprechend ausgebaut werden. Bislang fehlen ambulante Angebote zum Wohnen für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf weitgehend. Ebenso müssen Wohn-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Erwachsene angeboten werden, die noch in ihren Familien leben. Das Inklusive Gemeinwesen hat zum Ziel, Lebensbedingungen in den Stadtteilen bzw. Quartieren so weiterzuentwickeln, dass alle Menschen - mit und ohne Behinderungen - im Wohnquartier leben und teilhaben können. Im Rahmen der Veranstaltung wollen wir folgende Fragen aus diesem Bereich erörtern:

     

  • Wie können wir ein inklusives Gemeinwesen erreichen? Was beinhaltet dies und welche Handlungsschritte müssen gemacht werden?
  • Wie muss die örtliche Daseinsvorsorge im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention neu ausgerichtet werden? Was bedeutet die Programmatik des inklusiven Gemeinwesens für die Planung der kommunalen Daseinsvorsorge?
  • Welche gesetzlichen Vorgaben auf Landes- und Bundesebene müssen verändert werden?
  •  Wie kann grundsätzlich der individuelle Leistungsanspruch auf Unterstützungen in der eigenen Häuslichkeit ohne Einschränkungen durchgesetzt werden?
  •  Wie können die Finanzierungsanreize so weiterentwickelt werden, dass herkömmliche Sondereinrichtungen für Anbieter ihre Attraktivität verlieren und neue, offene Hilfekonzepte wirksam gefördert werden? 
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