Gehartze Zeiten für Frauen in Not - Teil II
Im April diesen Jahres kamen über 350 Interessierte in den Landtag, um nach 100 Tagen ein erstes Resümee zur Umsetzung von Hartz IV und dem neuen Sozialhilferecht zu ziehen.
Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen auf Schwangere, Alleinerziehende, Migrantinnen, von Gewalt betroffene Frauen und Frauen mit Behinderungen. Insgesamt gesehen hat sich die Situation dieser Frauen durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen und ihre Umsetzung erheblich verschlechtert. Deutlicher Tenor der Veranstaltung war ein massiver Korrekturbedarf bei den gesetzlichen Regelungen und die Forderung nach bedarfsgerechter Auslegung im Sinne der Betroffenen. Defizite zeigen sich einerseits in der Informationspraxis der Bewilligungsbehörden, ungeklärte Zuständigkeiten und eine mangelnde Kooperationsbereitschaft mit anderen Ämtern. Andererseits wird bei den gesetzlichen Vorgaben deutlich, dass die Regelsätze zu niedrig und damit nicht ar-mutsfest sind, der Krankenversicherungsschutz z.T. entfällt, notwendige einmalige Beihilfen gestrichen oder nur unzureichend gewährt wurden und, und, und ...
Die gebündelten Ergebnisse dieser Fachveranstaltung mündeten in einen umfangreichen Forderungskatalog. Wir haben ihn an die zuständigen AkteurInnen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene weitergeleitet. Ziel der Forderungen ist eine bedarfsgerechte Berücksichtigung der speziellen Situation von Frauen in Not.
Die Umsetzungspraxis schreitet vor Ort zügig fort und wir begleiten sie weiterhin kritisch. Der Arbeitskreis "Frauen in Not" lädt gemeinsam mit der grünen Landtagsfraktion zu einer Folgeveranstaltung ein. PraktikerInnen aus Frauen- und Beratungsinfrastruktur und Verbänden sowie Betroffene haben Gelegenheit, sich in Workshops intensiv über weitere Erfahrungen in der Umsetzung zu informieren, fachlich auszutauschen und fortzubilden.
Drängende (Rechts)Fragen sollen geklärt, weitere Defizite in der fortschreitenden Umsetzung näher beleuchtet und gute Beispiele handhabbarer Praxis ausgetauscht werden. Die TeilnehmerInnen werden dabei von ExpertInnen begleitet und beraten.
Ziel ist es, neben dem fachlichen Austausch, die Ergebnisse erneut zu bündeln und in politische Prozesse sowie in die verschiedenen Zuständigkeitsebenen einzuspeisen.