Urteil zu Hartz IV: Minister Laumann muss jetzt handeln!
Zur Entscheidung des Verfassungsgerichts, dass die Hartz IV-Regelsätzen für Kinder und Erwachsene verfassungswidrig sind, erklärt Barbara Steffens MdL, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin:
"Nun ist der Bundesregierung höchstrichterlich ins Stammbuch geschrieben worden, dass die Regelsätze rechtswidrig sind. Das war überfällig. Die Regelsätze müssen angehoben werden, damit Armut und Ausgrenzung beendet werden.
Für Kinder brauchen wir sofort eine eigene Regelsatzhöhe, die sich daran orientiert, was Kinder in unterschiedlichem Alter für ihre gesunde Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe benötigen.
Wir fordern Sozialminister Laumann auf, sich dafür einzusetzen, dass als Sofortmaßnahme das Kindergeld nicht weiter auf den Regelsatz angerechnet wird. Außerdem muss die Gewährung zusätzlicher Leistungen in besonderen Not- und Lebenslagen sofort wieder möglich werden.
Wer jetzt nicht handelt, hat zu verantworten, dass ein großer Teil der Kinder in NRW weiterhin in Armut lebt."