Nichtraucherschutz: Schutz vor Passivrauchen muss ins Gesetz!
Das Nichtraucherschutzgesetz in NRW ist ein einziger Ausnahmekatalog zum Schutz der Raucher und Raucherinnen. In keinem anderen Bundesland gibt es so einen inkonsequenten Nichtraucherschutz wie in NRW. Hierzu erklärt Barbara Steffens MdL, gesundheitspolitische Sprecherin:
"Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das die Tabakindustrie und nicht die Nichtraucher und Nichtraucherinnen schützt. Die Gesetzgebung ist eine Aneinanderreihung von Ausnahmeregeln, die zu Raucherschutzregeln werden. Durch das Nichtraucherschutzgesetz der NRW-Landesregierung gibt es Raucherclubs an jeder Ecke. Selbst im Stehcafe ist man nicht sicher vor dem Passivrauchen. Wer sich Gesundheitsminister nennt, muss auch etwas für die Gesundheit der Menschen im Land bewegen."