Gender
1996 haben sich - unter dem Einfluß der 4.Weltfrauenkonferenz von Peking - im Amsterdamer Vertrag alle Staaten der Europäischen Union verpflichtet, das Gender Mainstreaming Prinzip in ihrer Politik zu realisieren.
Dahinter stand die Erkenntnis, dass die Instrumente der klassischen Frauenpolitik zur Herstellung von Chancengleichheit von Frauen und Männern nur bedingt tauglich waren. Mit Gender Mainstreaming hofft man, dass die Gleichstellung von Frauen zu einem integralen Bestandteil aller Politikbereiche gemacht wird. Im Sachverständigenbericht des Europarats findet sich die aktuellste Definition: “Gender Mainstreaming besteht in der (Re)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluation von Entscheidungsprozessen, mit dem Ziel, dass die an politischer Gestaltung beteiligten AkteurInnen den Blickwinkel der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen einnehmen”. Damit sollen alle Potentiale zur Herstellung von Chancengleichheit im Bereich rechtlicher Instrumentarien, bei der Vergabe von Finanzmitteln sowie bei Analyse- und Moderationsverfahren aktiviert werden.
Die Zweigeschlechtlichkeit der Welt mit all ihren Zuschreibungen und Reduzierungen wird anerkannt (Gender) und zum Gegenstand politischen Handelns, der jeden Prozess von Anfang an begleitet (Mainstreaming).
Durch unsere Initiative ist seit 2002 Gender Mainstreaming offizielle Leitpolitik der Landesregierung. Leider ist dieser theoretische Beschluss in der Praxis des Regierungshandelns nicht angekommen. Deshalb lassen wir nicht locker, die schleppende Umsetzung zu befördern.
Die gerechte Verteilung von Mitteln im Landeshaushalt ist Voraussetzung für eine gerechtere Politik. Mit Gender-Budgeting im Landeshaushalt wollen wir das erreichen.