Gesundheit

Aus dem Koalitionsvertrag:

Gesundheitsversorgung sozial ausrichten
Unser Ziel ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte gesundheitliche und medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in NRW, ohne Hürden zugänglich und unabhängig von sozialem Status, Alter, Herkunft oder Geschlecht. Unsere Gesellschaft muss sich in Zukunft auch daran messen lassen, wie es gelingt, gesundheitsfördernde Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen zu realisieren. Hierzu muss Prävention gleichberechtigt neben Kuration, Pflege und Rehabilitation einen Beitrag dazu leisten, soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu verringern und Lebenschancen zu erhöhen. Sie muss die Menschen in ihren Lebenswelten erreichen und Zugangsbarrieren abbauen. Die finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen werden auf Bundesebene gesetzt. Wir werden unseren Einfluss geltend machen, um einkommensunabhängige Gesundheitsprämien zu verhindern. Stattdessen wollen wir darauf hinwirken, dass die solidarische Krankenversicherung in Richtung einer Bürgerversicherung weiterentwickelt wird.

Eine nutzer- und patientenorientierte Gesundheitspolitik bildet die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung und gleichzeitig für eine leistungsstarke Gesundheitswirtschaft. Die Gesundheitswirtschaft ist in NRW als anerkanntes Kompetenzfeld ein treibender Faktor für Beschäftigungswachstum und Innovation. Der übergroße Teil umfasst dabei Arbeitsplätze in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Hier werden wir die Leistungserbringer in ihrem Bemühen um attraktivere und familienverträglichere Arbeitsbedingungen unterstützen. Um die Kräfte in den Regionen zu bündeln, ist ein neues Zusammenspiel der Ärztinnen und Ärzte, Pflegenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Unternehmen vor Ort notwendig. Notwendig ist auch eine geschlechter- und herkunftsdifferenzierte Gesundheitsberichterstattung. Wir laden alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen dazu ein, für die Umsetzung dieser Ziele gemeinsam mit uns Verantwortung zu übernehmen.

Wir wollen die Rechte der Patientinnen und Patienten durch ein transparentes, unabhängiges Beratungsangebot weiter stärken und in NRW das Amt einer Patientenbeauftragten oder eines Patientenbeauftragten einrichten. Die Krankenhäuser in NRW müssen auch in Zukunft hohe Behandlungsqualität mit Wirtschaftlichkeit in Einklang bringen können. Dabei gilt es, die wohnortnahe Grundversorgung ebenso zu sichern wie Krankenhäuser der Maximalversorgung und spezialisierte Zentren. Die Krankenhausplanung in NRW muss deshalb unter Berücksichtigung der Morbidität und des demographischen Faktors eine flächendeckende Versorgung für Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Die pauschale Förderung wird zukünftig durch einen "Sonderfonds Krankenhäuser" begleitet, um den speziellen Erfordernissen aus der Krankenhausplanung gerecht zu werden. Im Konsens mit den örtlichen Akteurinnen und Akteuren wollen wir auf eine Weiterentwicklung integrierter Versorgungsangebote hinwirken und die wohnortnahe gesundheitliche Versorgung in allen Gebieten sichern – auch in ländlichen Regionen und sozial benachteiligten Stadtteilen.

Zudem wollen wir gemeinsam mit anderen Akteurinnen und Akteuren darauf hinwirken, dass insbesondere die gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien verbessert und hierzu ein Handlungskonzept aufgelegt wird.

Angesichts der Versäumnisse der letzten Jahre werden wir sehr zügig Maßnahmen zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen einleiten. Allen betroffenen Kindern, Jugendlichen und deren Familien muss der Zugang zu bedarfsgerechten, zielgerichteten und vernetzten Hilfen ermöglicht werden. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Angebote vor Ort besser mit Schule, Familien- und Jugendhilfe koordiniert und abgestimmt werden. Den Ursachen der zunehmenden psychischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen wollen wir dabei entgegenwirken.

Im Bereich der Drogen- und Suchtberatung wie auch der AIDS-Prävention und Beratung werden wir die Auswirkungen der Kommunalisierung kritisch überprüfen und Defizite erheben. Da wo das Ziel, für alle Zielgruppen den Zugang zu bedarfsgerechten Angeboten zu erhalten, nicht sichergestellt ist, müssen auf Landesebene geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet werden. Die AIDS-Prävention wollen wir gemeinsam mit der Aids-Hilfe zeitgemäß ausrichten. Darüber hinaus wollen wir insbesondere die zielgruppenspezifischen und niedrigschwelligen Angebote stärken und das Landessuchtprogramm unter Einbeziehung neuer Ansätze und Konzepte zur Prävention weiterentwickeln.

Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. Deshalb halten wir an dem Ziel eines einheitlichen Nichtraucherschutzes im Rahmen des Arbeitsschutzes fest. Als Sofortmaßnahme werden wir das Gesetz und die Verordnungen überprüfen und insbesondere die ausufernden Ausnahmeregelungen kritisch überprüfen und notwendige Einschränkungen vornehmen.

Wir werden ein zukunftsorientiertes Handlungskonzept zur Weiterentwicklung und Sicherung des Maßregelvollzugs entwickeln.

Auch der Gesundheitscampus bedarf der Weiterentwicklung. Die alleinige lokale Zusammenführung von Landesinstitutionen und der Medizinwirtschaft reicht nicht aus. Vielmehr ist ihre Kooperation zu organisieren, die auch gemeinsame Forschungsprojekte beinhaltet. Dabei muss ein ausgewogenes Verhältnis von Konzentration am Standort und starker Vernetzung mit den Gesundheitsregionen des Landes geschaffen werden.